Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

Im regulären Leistungsumfang der Krankenkassen gibt es Vorsorgeleistungen, die Sie zum Erhalt Ihrer Gesundheit und Vitalität auf jeden Fall in Anspruch nehmen sollten.

Gesundheitsuntersuchung (Check-up), ab dem 35. Lebensjahr

Die Gesundheitsuntersuchung (Check-up) ist eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei Frauen und Männern ab dem 35. Lebensjahr.
Der Untersuchungsumfang beinhaltet Anamnese (Patientenvorgeschichte), körperliche Untersuchung (inkl. Blutdruckmessung), Labordiagnostik (Cholesterin-, Blutzucker-, Urin-Test) und die Beratung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Lebensgewohnheiten und Risikofaktoren.

IGel | Individuelle Gesundheitsleistungen

Über den regulären Leistungsumfang der Krankenkassen hinaus gibt es weitere Leistungen, die in manchen Situationen medizinisch sinnvoll, aber leider nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind.

Diese Leistungen werden als Selbstzahlerleistung oder IGeL-Leistung heute in fast jeder Praxis angeboten und dürfen nur auf Wunsch des Patienten erbracht werden.

Hautkrebs-Screening ab 35. Lebensjahr

Im Rahmen des Hautkrebsscreenings wird die gesamte Körperhaut auf krebsverdächtige Veränderungen hin untersucht.
Insbesondere geht es um die Früherkennung des Melanoms, des sog. "schwarzen Hautkrebses".

Krebsvorsorge beim Mann ab 45. Lebensjahr

Die Krebsvorsorge für Männer ist ein zusätzliches Angebot im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung für Männer ab 45 Jahren und findet jährlich statt. Ab 55 Jahren ist einmalig in 10 Jahren eine vorsorgliche Darmspiegelung im Rahmen der Krebsfrüherkennung vorgesehen.

Jugendgesundheitsuntersuchung „J1“

Die Jugendgesundheits-Untersuchung wird zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr durchgeführt. Sie dient zur Früherkennung von Gesundheitsrisiken im körperlichen und psychosozialen Bereich.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist Pflicht gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder ein berufliche Tätigkeit beginnen.